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SG Kassel, 17.05.2010 - S 3 AL 202/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 29/99 R
Ruhen des Unterhaltsgeldanspruchs bei zeitlich begrenztem Ausschluß der …
Auszug aus SG Kassel, 17.05.2010 - S 3 AL 202/07
Hierbei wird übersehen, dass für die Kündigungsfrist von 1 Jahr nach dieser Vorschrift nicht genügt, dass das Arbeitsverhältnis nur bei Zahlung einer Abfindung beendet werden kann, sondern erforderlich ist, dass dem Arbeitnehmer nur bei Zahlung einer Abfindung, Entschädigung o. ä. Leistung gekündigt werden kann (vgl. BSG vom 15.12.1999, B 11 AL 29/99 R).